Halteverbot, wann ist es beim Umzug nötig?
Diese Frage stellen sich viele Menschen, die umziehen möchten. Pauschal zu beantworten ist diese Frage selbstverständlich nicht. Aber wer glaubt, dass er kein Halteverbot braucht und den gewünschten Parkraum z. B. mit Stühlen oder anderen Möbelstücken absperren möchte, der kann mit ernsten Konsequenzen bis hin zur Anzeige rechnen.
Beim Umzug durch ein Umzugsunternehmen setzen Sie am besten auf die Erfahrung der gebuchten Möbelspedition. Diese schaut sich auf Wunsch vor dem Umzug die Parksituation an der alten und neuen Adresse an.
Spartipp: Legal und besser als ein paar Stühle: Parken Sie vor dem Umzug mehrere Pkws auf den benötigten Plätzen vor Ihrer Haustür, sobald es möglich ist. Hier ist eine Faustformeln für den benötigten Platz:
Ein Ducato oder Sprinter braucht ca. 2 PKW-Längen.
Ein großer 7,5t LKW braucht ca. 3 PKW-Längen.
Vergessen Sie ebenfalls nicht, Platz für Krankenwagen, Feuerwehr und ggf. Bus und Straßenbahn freizuhalten!
Die Vorteile einer gebuchten Halteverbotszone sind klar:
Man hat eine sichere Parkmöglichkeit und kurze Laufwege. Das spart Zeit und
meist auch Geld.
Diese Halteverbotszonen können über mehrere Tage gelten! Müssen aber mindestens 14 Tage vor Einsatz genehmigt werden.