Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen für Pflegebedürftige
Umzugskostenerstattung für Pflegebedürftige
Auch Sie könnten einen Anspruch bei der Pflegeversicherung auf einen Umzug zur Verbesserung Ihres Alltags haben, selbst bei Pflegestufe 1. Umzugskosten für pflegebedürftige Menschen können bei der Pflegekasse von bis zu 4000 Euro geltend gemacht werden. Wir von der Umzugsfirma Baltes haben speziell geschulte Mitarbeiter, die sich mit allen gesetzlichen Vorgaben der Krankenkassen auskennen. Zusammen mit Ihnen prüft Baltes Umzüge gerne Ihren Anspruch auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme und plant Ihren Umzug nach Ihren ganz eigenen Bedürfnissen. Nehmen Sie Ihr Recht auf eine Alltagsverbesserung wahr – wir von Baltes Umzügen unterstützen Sie dabei gerne.