Unbekannt: Die Vermieterbescheinigung
Seit dem 1. November 2015 gilt nun das Bundesmeldegesetz (BMG). Es verpflichtet den Vermieter, den Ein- oder Auszug eines Mieters schriftlich oder elektronisch innerhalb von 14 Tagen zu beurkunden, und zwar durch eine Vermieterbescheinigung (auch Wohnungsgeberbestätigung genannt).
Der Mieter erhält diese Vermieterbescheinigung vom Vermieter in schriftlicher. Form und muss diese beim Einwohnermeldeamt bei seiner Abmeldung (Umzug ins Ausland) oder Anmeldung vorlegen können.